Hunde und Staatsdiener sind Luxus

Die Spatzen pfeifen es von den Dächern, wie man es aus dem Ratsinformationsblatt entnehmen konnte, soll zukünftig die Hundesteuer wieder mal steigen. Eine Steuer von der, der Hund eigentlich gar nix hat. Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Wie jede Steuer ist sie eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa das Reinigen der Straßen von Hundekot) gegenübersteht und die nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mitverwandt wird. Die Hundesteuer zählt zu den Aufwandsteuern.

 

Friedrich Wilhelm III. erließ mit 28. Oktober 1810 das „Edikt über die neuen Consumptions- und Luxus-Steuern“, welches neben Steuern für etwa Diener und Pferde auch für Hunde eine so genannte Luxussteuer einführte.

Dienersteuer, ein Blitz durchzuckt uns, wir reiben uns die Nase, rufen „A-HA“, haben wir also eine neue alte Möglichkeit gefunden um das Stadtsäckel etwas aufzubessern?

 

Also wie wäre es mit einer Staatsdienersteuer kurz Beamtensteuer. Jeder der einen Beamten zu Hause hat, zahlt eine sogenannte Luxussteuer. Ich persönlich schlage vor, das diese Steuer zwar Pflicht ist, aber die Steuerhöhe am IQ festgelegt wird, das heißt bei einem IQ von 100 zahlt man 100 Euro im Jahr zum Beispiel, wie hoch der IQ ist kann der/die Beamte selbst festlegen. Ausgenommen von der Steuer sind natürlich Beamte mit einem IQ von 0, dies versteht sich allerdings von selbst.

 

Ich wäre gespannt wie sich die Mehrheit der Beamten verhalten würden, wenn die Bürgerinnen und Bürger eine solche Steuer fordern würden um die desolaten Kommunalen Finanzen etwas aufzubessern.

Fest steht, wenn alle Bürgerinnen und Bürger in die Sozialkassen einzahlen würden, bräuchte man über viele Steuererhöhungen gar nicht sprechen weil man sie gar nicht in Anspruch nehmen würde.

 

Ich danke im Voraus die vielen ehrlichen Hundebesitzer die ihre Steuern verrichten  obwohl sie wissen dass sie von diesen Geld nicht allzu viel haben.

(MBEA09102014)

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