Nazis vor den Dönerstand

 

Ab nächste Woche ist es wieder soweit, da stehen jene der braunen Zunft wieder auf der Straße und Demonstrieren gegen was auch immer. Zum Beispiel am Dienstag den 05. Juli 2016, wollen sie gegenüber eines Dönerladens gegen Halal-Produkte demonstrieren. Sie selbst sagen es geht um die Schlachtmethoden bzw. das schächten von Tieren.

Dabei ist das schächten von Tieren in Deutschland nur mit Auflagen erlaubt die man kennen sollte bevor man wie die Nazis zur nationalen Tierschutzrevolution aufruft.

 

Quelle Wikipedia sagt „Schächten ist in Deutschland grundsätzlich nicht gestattet, da das Tierschutzgesetz das Schlachten von Wirbeltieren ohne vorherige Betäubung untersagt (Generalverbot mit Ausnahmeerlaubnisvorbehalt, § 4 TierSchG). Die Einfuhr von Fleisch im Ausland geschächteter Tiere ist dagegen legal. Wer von dieser Vorschrift ohne Ausnahmegenehmigung abweicht, macht sich strafbar oder begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit, was auch zu einem Berufsverbot oder einem Verbot des Umgangs mit Tieren führen kann (§ 17 TierSchG). Tiere aus deutschen Betrieben werden daher regelmäßig ins Ausland zur Schlachtung exportiert, dort geschächtet und das Fleisch anschließend wieder nach Deutschland eingeführt.

Aus religiösen Gründen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Lange Zeit wurden in der Bundesrepublik Juden diese Genehmigungen meist erteilt, Muslimen dagegen meist nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (Schächturteil) muss wegen der nach Art. 4 GG verfassungsmäßig uneingeschränkt gewährten Religions- und Glaubensfreiheit (sowie aufgrund der Berufsfreiheit eines muslimischen Metzgers) auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, sofern das Fleisch des getöteten Tieres von Personen verzehrt wird, denen zwingende religiöse Vorschriften den Verzehr des Fleisches nicht geschächteter Tiere verbieten. Nach Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in Art. 20a des Grundgesetzes hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 23. November 2006 nicht ausgeschlossen, dass einem muslimischen Metzger eine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) von Rindern und Schafen erteilt werden kann, um seine Kunden entsprechend ihrer Glaubensüberzeugung mit Fleisch zu versorgen. Der Ausgleich zwischen dem zum Staatsziel erhobenen Tierschutz und den betroffenen Grundrechten ist so herzustellen, dass beides Wirkung entfalten kann. Schächten muss jedoch von einer sachkundigen Person in einem zugelassenen und registrierten Schlachtbetrieb erfolgen und vom zuständigen Veterinäramt überwacht werden. Nach einer anderen Auffassung, die früher auch vom Bundesverwaltungsgericht vertreten wurde, werde das Schächten nicht von der Religionsfreiheit umfasst, solange eine Religion eine vegetarische Ernährungsweise erlaubt

Durch das Verbot des muslimischen Schächtens im Jahr 1995 erlitten deutsche Lammfleisch-Produzenten Umsatzeinbußen bis zu 40 %. Erlaubt ist in Deutschland das Schächten während einer Kurzzeitbetäubung. Das für etwa 25 Sekunden betäubte Tier blutet dabei nach dem Kehlschnitt aus. Ob durch diese Schlachtung produziertes Fleisch als halāl gelten kann, ist unter Muslimen umstritten.

 

Schon alleine der Artikel aus Wikipedia, zeigt das die Nazizunft völlig daneben liegt und würde es ihnen wirklich um Tierschutz gehen würden sie vor Hühnerfarmen stehen, wo Tag täglich tausente männliche Küken geschreddert werden.

Im Gegenteil, sie machen mit der Unwissenheit vieler, mobil gegen Fremde, Menschen mit anderen Religionen, und rufen auf zum Hass gegenüber anderer.

In einen freien Land wie die Bundesrepublik Deutschland, muss platz sein für Menschen anderer Religionen, anderer Herkunft und Sexuellen Ausrichtungen.

Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen, ja es gibt Dönerläden, die Halal-Produkte verkaufen, das heißt aber nicht das, das Fleisch geschächtet wurde, denn Halal ist wie Koscher eine religiöse Lebenseinstellung, auch das Obst und Gemüse kann muss Halal sein. Das Fleisch bei den Döner vor dem die Nazis am Dienstag stehen, ist Putenfleisch. Das schlachten von Pute unterscheidet sich vom schächten nur geringfügig.

Demzufolge, kein Platz für Nazis und ihre Unmenschlichen Propaganda -züge.

Eine Stadtverwaltung die so etwas zulässt sollte sich wirklich hinterfragen was sie da eigentlich zulässt!

(Red03072016)

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